Über den achtsamen Umgang mit Pferden
Das Pferd vor dem Gesetz

Das Pferd vor dem Gesetz

– als Nutz- oder Heimtier

von Susanne Herbrik

Seit der Mensch nicht mehr zwingend auf die Arbeitsleistung des Pferdes angewiesen ist, hält man sich Pferde überwiegend für den Sport oder als Freizeitpferd. Gerade in den letzten Jahren werden in vielen Ländern Pferde zunehmend als Familienmitglieder betrachtet. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie vor dem Gesetz auch als Heimtiere behandelt werden. Warum kann dieser Umstand für den einzelnen Tierbesitzer eine Bedeutung haben?

Es beginnt mit der Gesetzgebung in der EU. Die EU, die als oberster Gesetzgeber die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Tierseuchenrecht und im Tierarzneimittelrecht vorgibt, sieht Pferde immer noch als primär Lebensmittel liefernde Tiere und besteht auf deren Nutztierstatus. Die Tatsache, dass Pferde in den einzelnen EU-Staaten ganz unterschiedliche Stellenwerte haben, wird dabei nicht berücksichtigt. Der Nutztierstatus des Pferdes wird in der EU-Verordnung 1069/2009 festgelegt. In dieser Verordnung wird definiert, wann ein Tier als Heimtier oder Nutztier gilt. Kurz gesagt, alle Tiere, die zur Freude des Menschen gehalten werden, sind Heimtiere. Wobei Heimtiere nicht zwingend mit dem Menschen unter einem Dach leben müssen. Es genügt, dass sie einen engen Bezug zu ihren Menschen haben. Alle, die zur Erzeugung von essbaren Lebensmitteln gehalten werden, sind Nutztiere. Der Arbeitseinsatz eines Tieres, sei es als Diensthund oder Sportpferd, hat auf diese Zuordnung keinen Einfluss. Viele Pferdebesitzer würden dieser Definition zufolge ihr Pferd natürlich als Heimtier sehen. Genau dies verhindert der EU-Gesetzgeber, indem Equiden in besagter Verordnung ausdrücklich den Nutztieren zugeordnet werden.

Der Equidenpass

Im Jahr 2000 wurde der Equidenpass aus Gründen des Verbraucherschutzes eingeführt. Jedes Pferd soll mithilfe dieses Passes identifizierbar sein, und die Medikamente, die es erhalten hat, sollen im Fall einer Schlachtung rückverfolgbar sein. Ist ein Pferd als Nutztier zum Beispiel als Schlachtpferd eingetragen, müssen die erhaltenen Medikamente im Equidenpass und in einem Bestandsbuch dokumentiert werden. Ist es als Nichtschlachtpferd deklariert, erspart man sich und den Tierärzten einiges an lästigem Papierkram. Tierärzte müssen nämlich bei Schlachtpferden den Mehraufwand mit dem Medikamenteneintrag in den Equidenpass leisten. Das kann kostenpflichtig sein. Oder sie behandeln keine Schlachtpferde. …

Lesen Sie mehr zum Thema im Artikel „Das Pferd vor dem Gesetz“ in Natural Horse 43 01/2023

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